Die FIS Verhaltensregeln auf Ski-Wagrain

Die 10 wichtigsten Pistenreglen ...

 

Jeder Ski- und Snowboardfahrer oder Tourengeher ist verpflichtet, die FIS-Regeln zu kennen, und diese einzuhalten.

 

Wer dagegen verstößt, ist für die Folgen haftbar.

 

Diese Regeln gelten nicht nur auf den gesicherten Skipisten, sondern auch abseits von markierten Ski-Pisten.

 

Achtung! Selbst Skischüler sind selbst verantwortlich und dürfen nicht blindlings den Anweisungen des Skilehrers folgen.

Richtiges Verhalten auf den Ski-Pisten der Region Wagrain-Kleinarl

Hier die 10 FIS Verhaltensregeln:

  •  1. Rücksicht auf die Anderen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich stets so verhalten, dass er keinen Anderen gefährdet oder schädigt.
  •  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf die Sicht achten. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • 3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
  • 4. Überholen
    Überholt werden darf von oben nach unten, von rechts oder links, aber immer mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt.
  • 5. Einfahren und Anfahren
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • 6. Anhalten
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • 7. Aufstieg und Abfahrt
    Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
  • 8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • 9. Verhalten bei Unfällen
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • 10. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.